Wegweiser zur Psychotherapie

Was ist Psychotherapie?

Wann ist eine Psychotherapie ratsam?

Wer ist wer ?

Die Spreu vom Weizen trennen.

Wie finde ich den Richtigen?
Wann zahlt die Krankenkasse?
Was ist, wenn die Krankassen nicht zahlen will?
 


Was ist Psychotherapie?

Eine Begriffsklärung.

Psychotherapie bedeutet wörtlich übersetzt Behandlung der Seele beziehungsweise von seelischen Problemen. Sie bietet Hilfe bei Störungen des Denkens, Fühlens, Erlebens und Handelns. Dazu zählen psychische Störungen wie Ängste, Depressionen, Eßstörungen, Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen, Süchte und Zwänge.

Darüber hinaus wird Psychotherapie bei psychosomatischen Störungen angewandt. Der Begriff Psychosomatik bringt zum Ausdruck, daß die Psyche (Seele) einen schädigenden Einfluß auf das Soma (Körper) hat.

Immer mehr werden psychologische Behandlungsmethoden - begleitend zu medizinischen Maßnahmen - bei organischen Störungen eingesetzt (z.B. bei chronischen Erkrankungen, bei starken Schmerzzuständen, bei neurologischen Störungen, bei Herz-Kreislauferkrankungen).


Wann ist eine Psychotherapie ratsam?

Wer von seelischen Problemen geplagt wird und diese alleine nicht in den Griff bekommt, sollte sich ebensowenig wie bei körperlichen Erkrankungen scheuen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die gilt natürlich vor allem dann, wenn sich die psychische Störung schon über längere Zeit hinzieht oder wenn sie sich gar mehr und mehr verschlimmert. Voraussetzung ist allerdings, daß der Betroffene ernsthaft dazu bereit ist, sich mit seinen Problemen auseinanderzusetzen und an deren Beseitigung - unterstützt durch den Psychotherapeuten - mitzuarbeiten. Damit eine Psychotherapie erfolgreich ambulant durchgeführt werden kann, muß beim Patienten im übrigen ein Mindestmaß an psychischer Stabilität und Belastbarkeit noch gegeben sei. Andernfalls ist eine stationäre Psychotherapie vorzuziehen.

Wer ist wer?

Psychotherapeut - Psychiater - Psychologe.

Drei Begriffe*), die immer wieder verwechselt werden, wenn Menschen bei seelischen Erkrankungen, Beschwerden und Störungen oder körperlichen und sozialen Problemen Hilfe suchen und überlegen, an wen sie sich am besten wenden. Unsere Begriffserklärungen sollen dabei helfen.

*) Zur besseren Lesbarkeit wird die männliche Form verwendet. Die Vertreterinnen dieser Berufsgruppen sind natürlich mitgemeint.

Drei Begriffe - drei Berufsfelder.

Psychotherapeut

Ein Psychotherapeut übt Psychotherapie aus. Das kann ein Psychologe ("Psychologischer Psychotherapeut"), oder ein Mediziner ("Ärztlicher Psychotherapeut") sein - beide dürfen Kinder, Jugendliche und Erwachsene behandeln - oder ein Pädagoge, der für die Therapie von Kindern und Jugendlichen ausgebildet ist (Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut). Alle drei haben zusätzlich zu ihrem "Grundberuf" eine psychotherapeutische Zusatzausbildung abgeschlossen.

Der Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten ist seit dem 1. Januar 1999 durch das Psychotherapeutengesetz geregelt. Das Gesetz schützt zugleich die Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" strafrechtlich für diejenigen, die eine Approbation (Berufszulassung) aufgrund des Psychotherapeutengesetzes oder als Arzt mit entsprechender Zusatzausbildung besitzen.

Psychiater

Facharzt für seelische Erkrankungen oder Störungen. Psychiater gehen von der körperlichen Seite an psychische Probleme heran.

Der Psychiater hat Medizin studiert. In seinem Studium hat er sich in erster Linie mit der Funktionsweise und den Erkrankungen des menschlichen Körpers - kaum mit der Psyche des Menschen - beschäftigt und gelernt, diese Krankheiten hauptsächlich mit Medikamenten zu behandeln. Nach Abschluß des Medizinstudiums hat er in medizinischen Einrichtungen eine mehrjährige Facharztausbildung zum Psychiater absolviert.

In dieser Ausbildung hat er spezielle Kenntnisse über Entstehung und Verlaufsformen von Krankheiten des Geistes und der Seele erworben und gelernt, diese Krankheiten zu erkennen und zu behandeln, zumeist mit Medikamenten, den sogenannten Psychopharmaka.

Erst eine psychotherapeutische Zusatzausbildung berechtigt einen Psychiater (oder einen anderen Arzt), auch Psychotherapie auszuüben und neben der Facharztbezeichnung (hier: Psychiater) die Zusatzbezeichnung "Psycho-therapie" oder "Psychoanalyse" zu führen. Der so ausgebildete Arzt wird "Ärztlicher Psychotherapeut" genannt.

Psychologe

Hochschulabsolvent, der das Fach Psychologie studiert hat. Psychologen beschäftigen sich damit, menschliches Erleben (z.B. Gedanken und Gefühle) und Verhalten zu beschreiben, zu erklären, vorherzusagen und zu ändern. Psychologen gehen von der psychischen Seite an psychische Probleme heran.

Die Berufsbezeichnung "Psychologe" darf nur von Personen geführt werden, die über den Abschluß eines Hochschulstudiums im Fach Psychologie verfügen.

Durch das akademische Studium, das mit dem Diplom abgeschlossen wird (Diplom-Psychologe), erwirbt der Psychologe in den verschiedenen Gebieten der Psychologie wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse und ein umfangreiches Wissen über menschliches Denken und Fühlen, Lernen und Verhalten und auch darüber, wie man menschliches Verhalten beeinflussen kann.

Im Hauptstudium kann sich der Psychologe auf die Schwerpunke Klinische Psychologie und psychologische Behandlungsmethoden spezialisieren. Dabei erarbeitet sich der angehende Psychologe umfassende Kenntnisse über die seelisch-körperliche Gesundheit und Krankheit sowie die Grundlagen der wissenschaftlichen Psychotherapie. Nach Abschluß des Psychologiestudiums kann der Psychologe eine dreijährige ganztägige oder eine fünfjährige berufsbegleitende psychotherapeutische Ausbildung absolvieren, die ihn für die eigenverantwortliche Ausübung der Psychotherapie qualifiziert. Der so ausgebildete Psychologe erhält die staatliche Berufszulassung (Approbation) als "Psychologischer Psychotherapeut".

Ein Psychologischer Psychotherapeut verwendet keine Medikamente. Sein Behandlungsansatz ist ein anderer. Er unterstützt den Patienten mit psychologischen Mitteln dabei, die psychische Erkrankung durch eine bewußte Auseinandersetzung mit ihren Ursachen und/oder durch gezieltes Einüben neuer Verhaltensweisen zu überwinden. Falls eine organische Erkrankung mitbehandelt werden muß, oder wenn bei einer psychischen Erkrankung eine Kombination von psychologischer und medikamentöser Therapie notwendig ist, arbeitet der Psychologische Psychotherapeut mit Ärzten zusammen.

Die Spreu vom Weizen trennen.

Wie kann der Laie zwischen Fachleuten für Psychotherapie und Scharlatanen unterscheiden?

Den Titel "Psychologischer Psychotherapeut" darf nur führen, wer als Diplom-Psychologe ein Hochschulstudium der Psychologie abgeschlossen hat und die staatliche Anerkennung seiner psychotherapeutischen Qualifikation durch die Approbation besitzt. Außer diesen Psychologen dürfen sich Ärzte als "Psychotherapeut" bezeichnen, wenn sie nach dem Medizinstudium eine psychotherapeutische Zusatzausbildung absolviert haben. Bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten kann die Grundausbildung auch in einem Studium der Pädagogik oder Sozialpädagogik bestehen.

Darauf müssen Sie achten!

Nur der Titel "Psychologischer Psychotherapeut" (sowie die Kurzform "Psychotherapeut") ist geschützt. Auch Personen, die nicht berechtigt sind, diesen Titel zu führen, dürfen - ohne jede Zusatzausbildung(!) - in der Öffentlichkeit oder in der Werbung psychotherapeutische Behandlungen anbieten. Voraussetzung hierfür ist einzig und allein, daß sie die Zulassung nach dem "Heilpraktikergesetz" besitzen.

Sie gehen bei der Suche nach einem qualifizierten Behandler immer sicher, wenn Sie sich bei seriösen Einrichtungen: z.B. Krankenkassen, Vermittlungsdienst PID, erkundigen. Scheuen Sie sich im Zweifel auch nicht, den Therapeuten Ihrer Wahl direkt nach seiner Ausbildung zu fragen!

Wie finde ich den Richtigen?

Gelbe Seiten: Adressen und Telefonnummern von Psychotherapeuten finden Sie im Branchentelefonbuch Ihres Wohnortes. Die "Gelben Seiten" geben allerdings keine weiterführenden Hinweise zu den dort aufgeführten Therapeuten. Bitte beachten Sie unbedingt, daß der Titel "Psychotherapeut" erst seit dem 1. Januar 1999 gesetzlich geschützt ist und erst seitdem nur noch von staatlich "approbierten" Behandlern geführt werden darf. In älteren Adress- und Branchenbüchern sagt der Titel "Psychotherapeut" deshalb nichts über die Qualifikation aus, so daß hier zusätzlich die Gefahr besteht, daß Sie an einen Scharlatan geraten.

Krankenkassen: Sie können sich auch bei Ihrer Krankenkasse erkundigen. Jede Krankenkasse verfügt über Adresslisten der Vertragsbehandler; das sind Psychologische Psychotherapeuten und Ärzte, die von den Kassen anerkannt sind.

PID: Mehr als nur die Adressen von Psychologischen Psychotherapeuten in Ihrer Region können Sie durch eigenes Abfragen unserer Datenbank erfahren.

Telefonische Beratung: Der für Anfragende - bis auf die Telefongebühren - kostenlose PID-Beratungs- und Vermittlungsservice ist unter der zentralen Telefonnummer
0228 - 74 66 99

zu folgenden Zeiten direkt erreichbar:

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
9.00 - 12.00 Uhr

Montag und Donnerstag
13.00 - 16.00 Uhr

Schriftliche Anfragen werden ebenfalls umgehend beantwortet (bitte frankierten Rückumschlag beifügen). Sie sind zu richten an:
Psychotherapie-Informations-Dienst (PID), Heilsbachstraße 22 - 24, 53123 Bonn

Im übrigen ist PID auch per Telefax und E-Mail zu erreichen:
Fax: 0228 - 64 10 23, E-Mail: WD-PID@t-online.de

Darauf müssen Sie achten !

Wenn Sie einen Therapeuten ausgewählt haben, vereinbaren Sie einen Termin für das erste Gespräch. Klären Sie schon bei diesem ersten Kontakt die Frage, ob im Fall einer Behandlung die Krankenkasse die Kosten übernimmt.

Wann zahlt die Krankenkasse?


Wenn Sie bei einer AOK, einer Ersatz-, Betriebs-, Innungs- oder anderen gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert sind, haben Sie grundsätzlich die freie Wahl unter allen sogenannten Vertrags-Ärzten und Vertrags-Psychotherapeuten. Sie können daher einen kassenzugelassenen Psychologischen Psychotherapeuten ohne Überweisung, d. h. ohne vorher einen Arzt konsultieren zu müssen, direkt aufsuchen. Diese Psychologischen Psychotherapeuten behandeln nicht auf Verordnung des Arztes sondern stellen eigenständig fest, ob eine psychische Erkrankung vorlegt und führen erforderlichenfalls die psychotherapeutische Behandlung eigenverantwortlich durch.

Mit der Inanspruchnahme des Psychotherapeuten sind für Sie bis auf die Vorlage Ihrer Krankenversicherungskarte in der Regel keine besonderen Formalitäten verbunden. Das Antrags- und Genehmigungsverfahren wickelt der Psychotherapeut direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Die Kosten der (genehmigten) Behandlung werden von der gesetzlichen Krankenkasse in voller Höhe übernommen. (Die im Psychotherapeutengesetz ursprünglich vorgesehene Zuzahlung des Patienten wurde im Nachhinein wieder gestrichen.)

Die ersten beiden Behandlungsstunden werden als "probatorische", d. h. vorbereitende Sitzungen bezeichnet. In ihnen stellt der Therapeut Diagnose und ggf. Indikation für eine Behandlung. Meist zeigt sich in diesen Sitzungen auch schon, ob sich voraussichtlich die notwendige vertrauensvolle Beziehung zwischen Ihnen und dem Therapeuten einstellen wird, die für den Behandlungserfolg sehr bedeutsam ist.

Nach den probatorischen Sitzungen bei einem Psychologischen Psychotherapeuten, doch bevor der Therapeut mit der eigentlichen Behandlung beginnt, müssen Sie einen Arzt, z. B. Ihren Hausarzt, aufsuchen. Dieser klärt ab, ob evtl. auch eine körperliche Erkrankung vorliegt, die zusätzlich medizinisch zu behandeln ist.

Darauf müssen Sie achten !

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Psychotherapie ausschließlich bei einer psychischen Störung mit "Krankheitswert", Lebens-, Ehe- oder Erziehungsberatung zählen nicht zu den Kassenleistungen.

Was ist, wenn die Krankassen nicht zahlen will?


Auf dem Weg zu einer Psychotherapie treten leider nicht selten immer noch Probleme auf. Dies liegt vor allem daran, daß es gemessen am Bedarf zu wenig Psychotherapeuten gibt. Psychotherapeutische Praxen sind deshalb häufig überlaufen und haben eine lange Warteliste. Monatelange Wartezeiten sind nicht ungewöhnlich. Dies gilt vor allem für kassenzugelassene Psychotherapeuten, die der Versicherte ohne weiteres auf seiner Krankenversichertenkarte in Anspruch nehmen kann.

Die Möglichkeit der Kostenerstattung bei Unterversorgung

Falls Sie erst nach einer mehrmonatigen Wartezeit einen Therapieplatz in Ihrer Nähe finden würden, können Sie von Ihrer Krankenkasse verlangen, daß sie - auf dem Wege der Kostenerstattung - die Behandlung durch einen psychologischen Behandler bezahlt, der die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Berufszulassung) aber keine Kassenzulassung besitzt. In diesem Fall müssen Sie unbedingt vor Beginn der Behandlung einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse stellen und dürfen die Therapie erst aufnehmen, wenn die Kasse ihrem Antrag stattgegeben hat.

Wird die Therapie dann auf dieser Abrechnungsgrundlage durchgeführt, erhalten Sie als Patient die Rechnung des Psychotherapeuten und reichen sie bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein. Die Krankenkasse erstattet den Rechnungsbetrag ganz oder teilweise in Abhängigkeit von ihren Gebührensätzen und dem tatsächlichen Honorar, das Sie mit dem Behandler vereinbart haben.

Darauf müssen Sie achten!

Bei Ihrem Antrag müssen Sie nachweisen, daß Sie bei keinem Vertrags-Psychotherapeuten innerhalb einer zumutbaren Wartezeit und/oder in einer örtlich angemessenen Entfernung einen Therapieplatz bekommen können.

Machen Sie sich deshalb Notizen über Ihre Anrufe bei den verschiedenen Behandlern (Datum, Uhrzeit, Ergebnis) und fügen Sie diese Angaben Ihrem Antrag auf Kostenerstattung bei.

Wichtiger Hinweis

Da im Rahmen der vorliegenden Information nicht alle Einzelheiten berücksichtigt werden können, erkundigen Sie sich in Zweifelsfällen unbedingt vor Beginn einer Therapie bei Ihrer Krankenkasse, beim Therapeuten Ihrer Wahl oder beim Psychotherapie-Informations-Dienst (PID)!


 

Quelle:  Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.
Alle Angaben auf dem Stand vom 1.1.1999 lt. Psychotherapeutengesetz PsychThG


 







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