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Wegweiser zur
Psychotherapie
Was ist Psychotherapie?
Wann ist eine Psychotherapie ratsam?
Wer ist wer ?
Die Spreu vom Weizen trennen.
Wie finde ich den Richtigen?
Wann zahlt die Krankenkasse?
Was ist, wenn die Krankassen nicht zahlen will?
Was ist Psychotherapie?
Eine Begriffsklärung.
Psychotherapie bedeutet wörtlich übersetzt Behandlung der Seele beziehungsweise
von seelischen Problemen. Sie bietet Hilfe bei Störungen des Denkens, Fühlens,
Erlebens und Handelns. Dazu zählen psychische Störungen wie Ängste,
Depressionen, Eßstörungen, Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen,
Süchte und Zwänge.
Darüber hinaus wird Psychotherapie bei psychosomatischen Störungen angewandt.
Der Begriff Psychosomatik bringt zum Ausdruck, daß die Psyche (Seele) einen
schädigenden Einfluß auf das Soma (Körper) hat.
Immer mehr werden psychologische Behandlungsmethoden - begleitend zu
medizinischen Maßnahmen - bei organischen Störungen eingesetzt (z.B. bei
chronischen Erkrankungen, bei starken Schmerzzuständen, bei neurologischen
Störungen, bei Herz-Kreislauferkrankungen).
Wann ist eine Psychotherapie ratsam?
Wer von seelischen Problemen geplagt wird und diese alleine nicht in den Griff
bekommt, sollte sich ebensowenig wie bei körperlichen Erkrankungen scheuen,
professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die gilt natürlich vor allem dann,
wenn sich die psychische Störung schon über längere Zeit hinzieht oder wenn sie
sich gar mehr und mehr verschlimmert. Voraussetzung ist allerdings, daß der
Betroffene ernsthaft dazu bereit ist, sich mit seinen Problemen
auseinanderzusetzen und an deren Beseitigung - unterstützt durch den
Psychotherapeuten - mitzuarbeiten. Damit eine Psychotherapie erfolgreich
ambulant durchgeführt werden kann, muß beim Patienten im übrigen ein Mindestmaß
an psychischer Stabilität und Belastbarkeit noch gegeben sei. Andernfalls ist
eine stationäre Psychotherapie vorzuziehen.
Wer ist wer?
Psychotherapeut - Psychiater - Psychologe.
Drei Begriffe*), die immer wieder verwechselt werden, wenn Menschen bei
seelischen Erkrankungen, Beschwerden und Störungen oder körperlichen und
sozialen Problemen Hilfe suchen und überlegen, an wen sie sich am besten wenden.
Unsere Begriffserklärungen sollen dabei helfen.
*) Zur besseren Lesbarkeit wird die männliche Form verwendet. Die Vertreterinnen
dieser Berufsgruppen sind natürlich mitgemeint.
Drei Begriffe - drei Berufsfelder.
Psychotherapeut
Ein Psychotherapeut übt Psychotherapie aus. Das kann ein Psychologe
("Psychologischer Psychotherapeut"), oder ein Mediziner ("Ärztlicher
Psychotherapeut") sein - beide dürfen Kinder, Jugendliche und Erwachsene
behandeln - oder ein Pädagoge, der für die Therapie von Kindern und Jugendlichen
ausgebildet ist (Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut). Alle drei haben
zusätzlich zu ihrem "Grundberuf" eine psychotherapeutische Zusatzausbildung
abgeschlossen.
Der Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten ist seit dem 1. Januar 1999
durch das Psychotherapeutengesetz geregelt. Das Gesetz schützt zugleich die
Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" strafrechtlich für diejenigen, die eine
Approbation (Berufszulassung) aufgrund des Psychotherapeutengesetzes oder als
Arzt mit entsprechender Zusatzausbildung besitzen.
Psychiater
Facharzt für seelische Erkrankungen oder Störungen. Psychiater gehen von der
körperlichen Seite an psychische Probleme heran.
Der Psychiater hat Medizin studiert. In seinem Studium hat er sich in erster
Linie mit der Funktionsweise und den Erkrankungen des menschlichen Körpers -
kaum mit der Psyche des Menschen - beschäftigt und gelernt, diese Krankheiten
hauptsächlich mit Medikamenten zu behandeln. Nach Abschluß des Medizinstudiums
hat er in medizinischen Einrichtungen eine mehrjährige Facharztausbildung zum
Psychiater absolviert.
In dieser Ausbildung hat er spezielle Kenntnisse über Entstehung und
Verlaufsformen von Krankheiten des Geistes und der Seele erworben und gelernt,
diese Krankheiten zu erkennen und zu behandeln, zumeist mit Medikamenten, den
sogenannten Psychopharmaka.
Erst eine psychotherapeutische Zusatzausbildung berechtigt einen Psychiater
(oder einen anderen Arzt), auch Psychotherapie auszuüben und neben der
Facharztbezeichnung (hier: Psychiater) die Zusatzbezeichnung "Psycho-therapie"
oder "Psychoanalyse" zu führen. Der so ausgebildete Arzt wird "Ärztlicher
Psychotherapeut" genannt.
Psychologe
Hochschulabsolvent, der das Fach Psychologie studiert hat. Psychologen
beschäftigen sich damit, menschliches Erleben (z.B. Gedanken und Gefühle) und
Verhalten zu beschreiben, zu erklären, vorherzusagen und zu ändern. Psychologen
gehen von der psychischen Seite an psychische Probleme heran.
Die Berufsbezeichnung "Psychologe" darf nur von Personen geführt werden, die
über den Abschluß eines Hochschulstudiums im Fach Psychologie verfügen.
Durch das akademische Studium, das mit dem Diplom abgeschlossen wird
(Diplom-Psychologe), erwirbt der Psychologe in den verschiedenen Gebieten der
Psychologie wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse und ein umfangreiches
Wissen über menschliches Denken und Fühlen, Lernen und Verhalten und auch
darüber, wie man menschliches Verhalten beeinflussen kann.
Im Hauptstudium kann sich der Psychologe auf die Schwerpunke Klinische
Psychologie und psychologische Behandlungsmethoden spezialisieren. Dabei
erarbeitet sich der angehende Psychologe umfassende Kenntnisse über die
seelisch-körperliche Gesundheit und Krankheit sowie die Grundlagen der
wissenschaftlichen Psychotherapie. Nach Abschluß des Psychologiestudiums kann
der Psychologe eine dreijährige ganztägige oder eine fünfjährige
berufsbegleitende psychotherapeutische Ausbildung absolvieren, die ihn für die
eigenverantwortliche Ausübung der Psychotherapie qualifiziert. Der so
ausgebildete Psychologe erhält die staatliche Berufszulassung (Approbation) als
"Psychologischer Psychotherapeut".
Ein Psychologischer Psychotherapeut
verwendet keine Medikamente. Sein Behandlungsansatz ist ein anderer. Er
unterstützt den Patienten mit psychologischen Mitteln dabei, die psychische
Erkrankung durch eine bewußte Auseinandersetzung mit ihren Ursachen und/oder
durch gezieltes Einüben neuer Verhaltensweisen zu überwinden. Falls eine
organische Erkrankung mitbehandelt werden muß, oder wenn bei einer psychischen
Erkrankung eine Kombination von psychologischer und medikamentöser Therapie
notwendig ist, arbeitet der Psychologische Psychotherapeut mit Ärzten zusammen.
Die Spreu vom Weizen trennen.
Wie kann der Laie zwischen Fachleuten für Psychotherapie und Scharlatanen
unterscheiden?
Den Titel "Psychologischer Psychotherapeut" darf nur führen, wer als
Diplom-Psychologe ein Hochschulstudium der Psychologie abgeschlossen hat und die
staatliche Anerkennung seiner psychotherapeutischen Qualifikation durch die
Approbation besitzt. Außer diesen Psychologen dürfen sich Ärzte als
"Psychotherapeut" bezeichnen, wenn sie nach dem Medizinstudium eine
psychotherapeutische Zusatzausbildung absolviert haben. Bei Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten kann die Grundausbildung auch in einem Studium der
Pädagogik oder Sozialpädagogik bestehen.
Darauf müssen Sie achten!
Nur der Titel "Psychologischer Psychotherapeut" (sowie die Kurzform
"Psychotherapeut") ist geschützt. Auch Personen, die nicht berechtigt sind,
diesen Titel zu führen, dürfen - ohne jede Zusatzausbildung(!) - in der
Öffentlichkeit oder in der Werbung psychotherapeutische Behandlungen anbieten.
Voraussetzung hierfür ist einzig und allein, daß sie die Zulassung nach dem
"Heilpraktikergesetz" besitzen.
Sie gehen bei der Suche nach einem qualifizierten Behandler immer sicher, wenn
Sie sich bei seriösen Einrichtungen: z.B. Krankenkassen, Vermittlungsdienst PID,
erkundigen. Scheuen Sie sich im Zweifel auch nicht, den Therapeuten Ihrer Wahl
direkt nach seiner Ausbildung zu fragen!
Wie finde ich den Richtigen?
Gelbe Seiten: Adressen und Telefonnummern von Psychotherapeuten finden Sie im
Branchentelefonbuch Ihres Wohnortes. Die "Gelben Seiten" geben allerdings keine
weiterführenden Hinweise zu den dort aufgeführten Therapeuten. Bitte beachten
Sie unbedingt, daß der Titel "Psychotherapeut" erst seit dem 1. Januar 1999
gesetzlich geschützt ist und erst seitdem nur noch von staatlich "approbierten"
Behandlern geführt werden darf. In älteren Adress- und Branchenbüchern sagt der
Titel "Psychotherapeut" deshalb nichts über die Qualifikation aus, so daß hier
zusätzlich die Gefahr besteht, daß Sie an einen Scharlatan geraten.
Krankenkassen: Sie können sich auch bei Ihrer Krankenkasse erkundigen. Jede
Krankenkasse verfügt über Adresslisten der Vertragsbehandler; das sind
Psychologische Psychotherapeuten und Ärzte, die von den Kassen anerkannt sind.
PID: Mehr als nur die Adressen von Psychologischen Psychotherapeuten in Ihrer
Region können Sie durch eigenes Abfragen unserer Datenbank erfahren.
Telefonische Beratung: Der für Anfragende - bis auf die Telefongebühren -
kostenlose PID-Beratungs- und Vermittlungsservice ist unter der zentralen
Telefonnummer
0228 - 74 66 99
zu folgenden Zeiten direkt erreichbar:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
9.00 - 12.00 Uhr
Montag und Donnerstag
13.00 - 16.00 Uhr
Schriftliche Anfragen werden ebenfalls umgehend beantwortet (bitte frankierten
Rückumschlag beifügen). Sie sind zu richten an:
Psychotherapie-Informations-Dienst (PID), Heilsbachstraße 22 - 24, 53123 Bonn
Im übrigen ist PID auch per Telefax und E-Mail zu erreichen:
Fax: 0228 - 64 10 23, E-Mail: WD-PID@t-online.de
Darauf müssen Sie achten !
Wenn Sie einen Therapeuten ausgewählt haben, vereinbaren Sie einen Termin für
das erste Gespräch. Klären Sie schon bei diesem ersten Kontakt die Frage, ob im
Fall einer Behandlung die Krankenkasse die Kosten übernimmt.
Wann zahlt die Krankenkasse?
Wenn Sie bei einer AOK, einer Ersatz-, Betriebs-, Innungs- oder anderen
gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert sind, haben Sie grundsätzlich die
freie Wahl unter allen sogenannten Vertrags-Ärzten und
Vertrags-Psychotherapeuten. Sie können daher einen kassenzugelassenen
Psychologischen Psychotherapeuten ohne Überweisung, d. h. ohne vorher einen Arzt
konsultieren zu müssen, direkt aufsuchen. Diese Psychologischen
Psychotherapeuten behandeln nicht auf Verordnung des Arztes sondern stellen
eigenständig fest, ob eine psychische Erkrankung vorlegt und führen
erforderlichenfalls die psychotherapeutische Behandlung eigenverantwortlich
durch.
Mit der Inanspruchnahme des Psychotherapeuten sind für Sie bis auf die Vorlage
Ihrer Krankenversicherungskarte in der Regel keine besonderen Formalitäten
verbunden. Das Antrags- und Genehmigungsverfahren wickelt der Psychotherapeut
direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Die Kosten der (genehmigten) Behandlung werden
von der gesetzlichen Krankenkasse in voller Höhe übernommen. (Die im
Psychotherapeutengesetz ursprünglich vorgesehene Zuzahlung des Patienten wurde
im Nachhinein wieder gestrichen.)
Die ersten beiden Behandlungsstunden werden als "probatorische", d. h.
vorbereitende Sitzungen bezeichnet. In ihnen stellt der Therapeut Diagnose und
ggf. Indikation für eine Behandlung. Meist zeigt sich in diesen Sitzungen auch
schon, ob sich voraussichtlich die notwendige vertrauensvolle Beziehung zwischen
Ihnen und dem Therapeuten einstellen wird, die für den Behandlungserfolg sehr
bedeutsam ist.
Nach den probatorischen Sitzungen bei einem Psychologischen Psychotherapeuten,
doch bevor der Therapeut mit der eigentlichen Behandlung beginnt, müssen Sie
einen Arzt, z. B. Ihren Hausarzt, aufsuchen. Dieser klärt ab, ob evtl. auch eine
körperliche Erkrankung vorliegt, die zusätzlich medizinisch zu behandeln ist.
Darauf müssen Sie achten !
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Psychotherapie
ausschließlich bei einer psychischen Störung mit "Krankheitswert", Lebens-, Ehe-
oder Erziehungsberatung zählen nicht zu den Kassenleistungen.
Auf dem Weg zu einer Psychotherapie treten leider nicht selten immer noch
Probleme auf. Dies liegt vor allem daran, daß es gemessen am Bedarf zu wenig
Psychotherapeuten gibt. Psychotherapeutische Praxen sind deshalb häufig
überlaufen und haben eine lange Warteliste. Monatelange Wartezeiten sind nicht
ungewöhnlich. Dies gilt vor allem für kassenzugelassene Psychotherapeuten, die
der Versicherte ohne weiteres auf seiner Krankenversichertenkarte in Anspruch
nehmen kann.
Die Möglichkeit der Kostenerstattung bei Unterversorgung
Falls Sie erst nach einer mehrmonatigen Wartezeit einen Therapieplatz in Ihrer
Nähe finden würden, können Sie von Ihrer Krankenkasse verlangen, daß sie - auf
dem Wege der Kostenerstattung - die Behandlung durch einen psychologischen
Behandler bezahlt, der die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde
(Berufszulassung) aber keine Kassenzulassung besitzt. In diesem Fall müssen Sie
unbedingt vor Beginn der Behandlung einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer
Krankenkasse stellen und dürfen die Therapie erst aufnehmen, wenn die Kasse
ihrem Antrag stattgegeben hat.
Wird die Therapie dann auf dieser Abrechnungsgrundlage durchgeführt, erhalten
Sie als Patient die Rechnung des Psychotherapeuten und reichen sie bei Ihrer
Krankenkasse zur Erstattung ein. Die Krankenkasse erstattet den Rechnungsbetrag
ganz oder teilweise in Abhängigkeit von ihren Gebührensätzen und dem
tatsächlichen Honorar, das Sie mit dem Behandler vereinbart haben.
Darauf müssen Sie achten!
Bei Ihrem Antrag müssen Sie nachweisen, daß Sie bei keinem
Vertrags-Psychotherapeuten innerhalb einer zumutbaren Wartezeit und/oder in
einer örtlich angemessenen Entfernung einen Therapieplatz bekommen können.
Machen Sie sich deshalb Notizen über Ihre Anrufe bei den verschiedenen
Behandlern (Datum, Uhrzeit, Ergebnis) und fügen Sie diese Angaben Ihrem Antrag
auf Kostenerstattung bei.
Wichtiger Hinweis
Da im Rahmen der vorliegenden Information nicht alle Einzelheiten berücksichtigt
werden können, erkundigen Sie sich in Zweifelsfällen unbedingt vor Beginn einer
Therapie bei Ihrer Krankenkasse, beim Therapeuten Ihrer Wahl oder beim
Psychotherapie-Informations-Dienst (PID)!
Quelle: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und
Psychologen e.V.
Alle Angaben auf dem Stand vom 1.1.1999 lt. Psychotherapeutengesetz PsychThG
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